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Autarke Selbstverwaltung von Pflegekräfte durch Bundesweite Pflegekammer. Alle Pflegefachkräfte sind Pflichtmitglieder. Qualifikation, als auch Fort-, Weiterbildung sind nachweisbar. Pflegeberuf hat eigenes Sprachrohr wie auch andere Berufsgruppen, werden nicht fremd verwaltet
eingereicht von einem anonymen Bürger