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Im Sinne des Patientenschutzes muss es in der Ernährungstherapie einen Therapievorbehalt für die dafür ausgebildete Berufsgruppe der Diätassistenten geben. Ernährungstherapie ist komplex, kann nicht nur bei Fehlern nichts nutzen, sondern großen körperlichen Schaden zufügen.
eingereicht von einem anonymen Bürger