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Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sollte nicht die alleinige Instanz sein, die über den Leistungskatalog der gesetzl. Krankenkassen entscheidet. Hinzu kommt, dass Patientenvertreter in diesem Gremium kein Stimmrecht haben und wenige Frauen vertreten sind.
eingereicht von einem anonymen Bürger